Welche Förderungen für Fenster im Denkmalschutz gibt es?
Hier sind einige der wichtigsten Fördermittel und Unterstützungsprogramme:
1. Denkmalförderprogramme der Bundesländer
Jedes Bundesland in Deutschland hat eigene Denkmalförderprogramme, die Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden, einschließlich historischer Fenster, bereitstellen. Die Höhe der Förderung und die spezifischen Bedingungen variieren von Land zu Land. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege zu informieren.
Diese Zuschüsse können bis zu 50 % des denkmalpflegerischen Mehraufwandes sein, aber in den letzten Jahren sind einige Projekte ins Leere gelaufen, da keine Fördermittel mehr im Landeshaushalt vorhanden waren.
Einen Antrag auf denkmalpflegerischen Mehraufwand stellen Sie bei Ihrer zuständigen Bezirksregierung „Denkmalschutz und Denkmalförderung“.
2. BAFA und KfW-Förderprogramme
Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bieten verschiedene Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Gebäuden an. Auch wenn denkmalgeschützte Gebäude oft besondere Anforderungen haben, können bestimmte Maßnahmen, wie die energetische Verbesserung von Fenstern, unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Dabei können auch denkmalgerechte Sanierungen von Fenstern ebenso wie der Austausch der Fenster berücksichtigt werden.
„KfW-Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ über die BAFA als Zuschüsse oder Kredite für einzelne energetische Maßnahmen, z.B. den Austausch oder die Sanierung von Fenstern, die zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen.
„KFW-Energieeffizienzhaus (BEG 261)“ können Kredite über die KfW-Bank beantragt werden. Diese Kredite werden ergänzt durch einen sogenannten Tilgungszuschuss, dieser fällt je nach Energieeffizienz Haus-Standard entsprechend hoch aus. Zuschussprogramm für Energieeffizienzhäuser wurden 2023 komplett aus dem Programm der KfW-Banken gestrichen. Diese sind nur über Einzelmaßnahmen möglich.
Hier gelten die tagesgültigen Bestimmungen der KfW/BAFA. Aufgrund der Änderungen der Programm- und Förderbestimmungen in den letzten Jahren kann hier nur eine „Momentaufnahme“ aufgezeigt werden.
KfW „Denkmal“ gilt für Baudenkmale und zusätzlich auch für „erhaltenswerte Bausubstanz“.
Was versteht man unter erhaltenswerter Bausubstanz?
Der Begriff "erhaltene Bausubstanz" bezieht sich auf die baulichen Elemente eines Gebäudes, die aus der ursprünglichen Bauzeit oder einer späteren bedeutenden Bauphase stammen und im Laufe der Zeit bewahrt wurden. Diese Bausubstanz ist von historischer, architektonischer oder kultureller Bedeutung und wird oft als „erhaltenswert“ betrachtet, weil sie ein wichtiges Zeugnis der Bau- und Nutzungsgeschichte des Gebäudes darstellt.
Ein Gebäude mit "erhaltener Bausubstanz" kann daher originale Bauelemente wie Wände, Decken, Fußböden, Fenster, Türen, Dachkonstruktionen oder Dekorelemente aufweisen, die weitgehend in ihrem ursprünglichen Zustand erhalten geblieben sind oder restauriert wurden, um ihren historischen Wert zu bewahren. Der Erhalt dieser Substanz wird oft durch Denkmalschutzauflagen geregelt, um die architektonische und historische Integrität des Gebäudes zu sichern.
Fragen Sie Ihren Energieberater „Denkmal“ und Planer. Achten Sie darauf, dass diese viel Erfahrungen in der Altbausanierung und Denkmalpflege haben.
Nutzen Sie staatliche Förderungen und steuerliche Vorteile für Ihre denkmalgerechte Sanierung. Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten und finden Sie passende Finanzierungsmöglichkeiten.
Beispiel:
Komplettsanierung eines Baudenkmals mit 2 Wohneinheiten:
Energetische Sanierung über das Programm BEG 261 (Stand August 2024):
Max. Kreditsumme (www.kfw.de):
a.) 2 Wohneinheiten 2 × 120.000 € für KfW-Denkmal oder Standard
b.) 2 Wohneinheiten 2 × 150.000 € für KfW-Denkmal EE bzw. NK (Erneuerbare Energien und/oder Nachhaltigkeitsklasse)
Tilgungszuschüsse von 5 bis 25 %.
Kreditsumme
d.h. 2 Wohneinheiten (Baudenkmal) beheizt mit
- Fernwärme aus erneuerbaren Energien mehr als 58 % oder
- Wärmepumpe und PV-Anlage
wäre die Kreditsumme 2 × 150.000 € = 300.000 € für den aktuellen Zinssatz der KfW-Bank je nach Laufzeit.
Tilgungszuschuss in Abhängigkeit der Energieeffizienz-Stufe
Jetzt kommt es auf die Sanierung der zusätzlichen Bauteile an wie Wände, Decken, Dach, Kellerdecke oder Bodenplatte und die Fenster.
So kann ein Baudenkmal mit den geringsten Dämmwerten, die durch die technischen Merkblätter der KfW-Bank vorgegeben sind, einen KfW 55-Standard problemlos erreichen è das heißt von den 300.000 € einen Tilgungszuschuss von 20 % = 60.000 €, dieser wird von der Kreditsumme nach Fertigstellung der Sanierung abgezogen und die Kreditlaufzeit dadurch verkürzt.
Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) erhalten Sie 10 % Extra-Tilgungszuschuss. Als WPB gelten sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude, die hinsichtlich des energetischen Sanierungszustands zu den schlechtesten 25 % der Gebäude in Deutschland gehören.
d.h. in dem o.g. Beispiel einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von 30.000 €.
Das wäre für dieses Beispielhaus: 20 % KfW 55 EE + 10 % WPS
Kredithöhe 300.000 €
Tilgungszuschuss 90.000 € (30 % Tilgungszuschuss) è Rückzahlungssumme des Kredits 210.000 €
Zusätzlich erhalten Sie einen Zuschuss für die Baubegleitung eines Energieberaters.
Hier ist es wichtig, einen erfahrenen Energieeffizienzexperten „Denkmal“ einzuschalten, der die Einzelheiten der Programme kennt und die optimale Förderung berät und rechnet. Denn ein Baudenkmal braucht nicht ausschließlich über das Programm KfW „Denkmal“ in die Förderung einsteigen, sondern kann auch einen Standard von KfW 55 o.ä. erreichen. Dabei ist es wichtig, die Energieberatung mit der Planung zu verbinden.
Wir empfehlen hier die Planung und Energieberatung in einer Hand zu lassen, um optimale Fördermöglichkeiten zu erreichen.
Einzelmaßnahme über die BAFA BEG EM
Der Grundfördersatz beträgt weiterhin 15 %; plus ggf. 5 % Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Die maximal förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt und bei 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan.
3. Denkmal-AfA: Steuerliche Abschreibungen von Sanierungskosten
Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden können die Kosten für die Sanierung, einschließlich der Fenster, steuerlich geltend machen:
a. Sonderabschreibung nach § 7i EStG (Einkommensteuergesetz): Eigentümer können über zwölf Jahre hinweg bis zu 100 % der Sanierungskosten abschreiben, wenn das Gebäude selbst genutzt wird
b. Abschreibung nach § 10f EStG: Für vermietete Objekte können bis zu 90 % der Sanierungskosten über zwölf Jahre hinweg steuerlich abgeschrieben werden.
Die Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung) ist eine besondere Abschreibungsmethode für Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen oder in einem förmlichen Sanierungsgebiet liegen. Diese Immobilien können steuerlich begünstigt abgeschrieben werden, um die Kosten für Renovierungen oder Sanierungen zu kompensieren.
Beispiel für die Denkmal-AfA:
Angenommen, Sie haben ein denkmalgeschütztes Gebäude gekauft und sanieren dieses. Der Kaufpreis für das Gebäude (ohne Grundstück) beträgt 500.000 Euro und die Sanierungskosten belaufen sich auf 200.000 Euro.
Aufteilung der Kosten:
- Kaufpreis: 500.000 Euro
- Sanierungskosten: 200.000 Euro
- Gesamtkosten: 700.000 Euro
Berechnung der Abschreibung:
1. Abschreibung für den Kaufpreis (Altbauanteil):
Für den nicht denkmalgeschützten Teil des Gebäudes (der Kaufpreisanteil) wird die normale lineare AfA angewendet. Der AfA-Satz beträgt für Altbauten in der Regel 2 % pro Jahr über 50 Jahre.
AfA pro Jahr = 500.000 \ 2 % = 10.000 Euro pro Jahr
2. Abschreibung für Sanierungskosten:
Die Sanierungskosten können bei einem denkmalgeschützten Gebäude über einen Zeitraum von 12 Jahren abgeschrieben werden. Hierbei beträgt der AfA-Satz in den ersten 8 Jahren 9 % pro Jahr und in den letzten 4 Jahren 7 % pro Jahr.
Erste 8 Jahre:
AfA pro Jahr = 200.000 Euro / 9 % = 18.000 Euro pro Jahr
Letzte 4 Jahre:
AfA pro Jahr = 200.000 Euro / 7 % = 14.000 Euro pro Jahr
Gesamtabschreibung pro Jahr:
In den ersten 8 Jahren: Gesamte AfA = 10.000 Euro (Altbauanteil) + 18.000 Euro (Sanierungskosten) = 28.000 Euro pro Jahr
In den letzten 4 Jahren: Gesamte AfA = 10.000 Euro (Altbauanteil) + 14.000 Euro (Sanierungskosten) = 24.000 Euro pro Jahr
Über die ersten 8 Jahre können jährlich 28.000 Euro abgeschrieben werden, und in den letzten 4 Jahren jährlich 24.000 Euro.
Diese steuerliche Begünstigung macht denkmalgeschützte Immobilien besonders attraktiv für Investoren, die hohe Sanierungskosten über die Zeit steuerlich geltend machen möchten. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
Diese Förderung ist möglich für Baudenkmaler oder speziell ausgewiesenen Sanierungsgebieten in Innenstädten. Fragen Sie bei Ihrem örtlichen Bauamt und Ihren Steuerberater nach.
4. Zuschüsse und Förderungen durch Stiftungen
Es gibt verschiedene Stiftungen in Deutschland, die die Erhaltung von Kulturgut fördern. Diese Stiftungen bieten oft finanzielle Unterstützung für die Sanierung historischer Gebäude und Fenster:
- Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD): Bietet Zuschüsse für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude, darunter auch für Fenster. Die DSD unterstützt vor allem Projekte, die von hoher kultureller Bedeutung sind.
- Lokale und regionale Stiftungen: Viele Regionen und Städte haben eigene Stiftungen oder Fördervereine, die sich für den Erhalt des kulturellen Erbes einsetzen und Sanierungsmaßnahmen finanziell unterstützen.
5. Förderungen durch Kommunen
Einige Städte und Gemeinden in Deutschland bieten eigene Förderprogramme für die Sanierung von Baudenkmälern an. Diese können direkte Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen umfassen, oft in Kombination mit den Programmen der Länder oder des Bundes, z.B.: Städtebauförderung, Dorferneuerung u.a. Fragen Sie Ihren Planer und die örtliche Stadtplanung.
6. Beratung und Unterstützung durch die Denkmalschutzbehörden
Neben finanziellen Förderungen bieten die Denkmalschutzbehörden oft auch kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen an. Dies kann helfen, Fördermittel optimal zu nutzen und den Anforderungen des Denkmalschutzes gerecht zu werden. Am wichtigsten ist aber die Wahl des richtigen Planers und Denkmalexperten, um die optimalen Förderbedingungen in die Umsetzung zu bekommen.
7. Fördermittel des Bundes und der Europäischen Union
Für größere Projekte oder besondere Fälle können auch Fördermittel des Bundes oder der Europäischen Union in Betracht kommen, z.B. BKM, ILEK, LEADER u.a.
Fördermittel werden regelmäßig aufgesetzt, gestrichen, angepasst und reguliert. Die folgende Auflistung ist daher nur als Momentaufnahme zu sehen. Hier sind Zuschüsse von bis zu 50 % der denkmalpflegerischen Mehraufwände möglich:
Die richtige Beratung zur Denkmal-Förderung
Zur Auswahl von Fördermitteln und energetischer Förderung von Einzelmaßnahmen oder Energieeffizienz Gebäuden ist es zwingend notwendig, mit einem Planer der Denkmalpflege und Experten „Energieeffizienzhaus Denkmal“ über die geplanten Investitionen zu sprechen. Hier sollte der Experten „Energieeffizienzhaus Denkmal“ die Grundlagen aufzeigen, die eine sinnvolle energetische Finanzierung inklusive Zuschüsse ermöglicht historische Fenster zu halten oder gegebenenfalls neue sogenannte Denkmalschutz Fenster einzubauen. Die Kombination der Fördermittel ist durch Experten in der Denkmalpflege zu erreichen. Übliche Baufinanzierer sind im Thema „Denkmalpflegeförderung und KfW-Förderung“ oft nicht ausreichend ausgebildet.
Die Auswahl geeigneter Fördermittel ist ein sehr spannendes und lohnendes Thema, welches optimal mit dem richtigen Experten für Altbausanierung und Denkmalpflege beraten werden kann. Hier lohnt es sich, den richtigen Partner zu suchen. In den letzten Jahrzehnten wurden auf Grund von mangelhaften Qualifikationen viel Fördermittel liegen gelassen. Bautechnische und energetische Beratung und Planung mit der richtigen Finanzierungsberatung sollten federführend in einer Hand liegen. Es ist möglich durch die Kombinationen der richtigen Programme, Finanzierungs- und Fördermittel die optimale Baukostenfinanzierung aufzustellen und erhöhte Baukosten und Zinsen abzufangen. Jede Finanzierung ist so individuell wie das historische und/oder denkmalgeschützte Bauvorhaben, seine Lage und Ausstattung.
Augen auf beim Häuserkauf. Baufinanzierungsberatung mit Bauprofis.
Wir vermitteln Sie kostenfrei an Fachbetriebe in Ihrer Umgebung.

Dr.-Ing. Manuela Kramp
ist Architektin und öffentlich bestellte sowie vereidigte Sachverständige für Altbausanierung und den Erhalt historischer sowie denkmalgeschützter Bausubstanz, zertifiziert von der IHK Lippe zu Detmold. Sie ist zudem Energie-Effizienzexpertin für Denkmale, anerkannt durch DENA, BAFA und KfW.
Als Bauconsulting-Expertin leitet sie das Architektur- und Sachverständigenbüro ASK in Lemgo. Frau Dr. Kramp betreibt den Podcast „Ab auf die Baustelle“ und hat das Buch „Komm auf den Punkt – Lösen von Baustellen und Lebensbaustellen“ veröffentlicht (ISBN 978-371030086-8). Darüber hinaus ist sie als Coach, Speakerin und Hochschuldozentin tätig.
Ask Dr. Kramp – Architektur – Konfliktlösungen (dr-kramp.de)