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Denkmalschutzbehörden und ihre Zuständigkeiten

An wen muss ich mich wenden?

Denkmalschutzbehörden haben zur Aufgabe, den Erhalt von Kulturdenkmälern zu sichern. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten entscheiden sie über Veränderungen, die Versetzung oder den Abriss von Baudenkmälern. Dieser Eingriff in die Entscheidungsgewalt über privates und öffentliches Eigentum ist in den Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer geregelt. Die Gesetzestexte formulieren die Zuständigkeit und den hierarchischen Aufbau der einzelnen Denkmalschutzbehörden. Von Bundesland zu Bundesland ist die Struktur der Denkmalbehörden aus diesem Grund recht unterschiedlich.

Die Oberste Denkmalschutzbehörde

Auf der höchsten politischen Ebene eines Bundeslandes ist die Oberste Denkmalschutzbehörde angesiedelt und somit einem Ministerium oder der Staatskanzlei einer Landesregierung angehörig. Grundsatzangelegenheiten, gesetzliche Grundlagen, Verwaltungsvorschriften und Entscheidungsvorlagen für Landesregierungen entstehen bei der Obersten Denkmalschutzbehörde. In den Bereich der Zuständigkeit der Obersten Denkmalschutzbehörde fällt auch die Verwaltung und Steuerung der jährlichen Denkmalförderprogramme.

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Die Höheren Denkmalschutzbehörden

Die Aufgaben der Höheren Denkmalschutzbehörden nehmen die jeweiligen Bezirksregierungen wahr. Sie entscheiden vor allem dann, wenn es bei der Umgestaltung von Denkmälern zu Meinungsverschiedenheiten zwischen der Unteren Denkmalbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege kommt. In Bundesländern ohne Höhere Denkmalschutzbehörden ist diese Zuständigkeit der Obersten beziehungsweise der Oberen Denkmalschutzbehörde zugeteilt.

Beispiel: Das Landesamt für Denkmalpflege kann die höhere Behörde einschalten, wenn die Untere Bauaufsichtsbehörde den Abbruch eines Baudenkmals genehmigen will, obwohl es sich aus der Sicht des Landesdenkmalamtes um ein Gebäude von herausragender Bedeutung handelt, für dessen Erhaltung gewichtige Gründe sprechen.

Die Untere Denkmalschutzbehörde

Die Untere Denkmalschutzbehörde ist auf kommunaler Ebene angesiedelt. Sie gehört in der Regel zur Verwaltung eines Landkreises, einer Gemeinde oder einer kreisfreien Stadt.
Die Institution ist für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes zuständig, weshalb alle denkmalschutzrechtlichen Anträge, Anfragen und Widersprüche von privaten Bauherren bei ihr eingehen.
Die Behörde fordert Eigentümer, die ihr Baudenkmal nicht instand halten, zu Sanierungsmaßnahmen auf und verhängt Bußgelder bei Verstößen gegen das Denkmalschutzgesetz. Auch Förderanträge werden bei der Unteren Denkmalschutzbehörde gestellt.

Erster Ansprechpartner für Bauherren und Architekten ist immer die Untere Denkmalschutzbehörde. Sie berät zu geplanten Baumaßnahmen und formuliert die denkmalpflegerischen Anforderungen. Um sicherzustellen, dass ein Bauvorhaben denkmalverträglich umgesetzt wird, sollten Bauherren unbedingt vor Planungsbeginn die Untere Denkmalbehörde kontaktieren. Beratungstermine finden entweder am Baudenkmal vor Ort oder in den Räumen der Behörde statt. Eine aktuelle Liste der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörden ist auf www.denkmalliste.org veröffentlicht.  

Das Landesamt für Denkmalpflege

Das Landesamt für Denkmalpflege ist die zentrale staatliche Fachbehörde für Denkmalschutz und Denkmalpflege. Insbesondere die wissenschaftliche Erforschung und Erfassung der Denkmäler, die fachliche Beurteilung geplanter Maßnahmen an Denkmälern und die fachliche Beratung in allen Fragen von Denkmalschutz und Denkmalpflege bildet die Zuständigkeiten des Landesamtes.

Der Landesdenkmalrat

Der Landesdenkmalrat berät die Landesregierung in wichtigen Fragen von Denkmalschutz und Denkmalpflege. Er setzt sich aus Vertretern des Landtages, aus Personen verschiedener Interessengruppen und aus Fachleuten zusammen. Er kann von der Landesregierung um Stellungnahme zu bestimmten Fragen gebeten werden oder aus eigener Initiative Vorschläge zu den Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege machen.   

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Über den Autor
Oliver Koch-Kinne

Oliver Koch-Kinne

War nach seinem Studium zum Betriebswirt (VWA) im On- und Offline-Marketing verschiedener Industrieunternehmen tätig. Ist seit 2019 Leiter des Online-Marketing-Teams bei PaX und lebt selbst in einem über 300 Jahre alten Baudenkmal. Kein Wunder, dass Ihn das Thema nicht loslässt.