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Denkmal-Plakette: Schutzschild für Kulturgut

Ein Gebäude zu sanieren ist anstrengend und nervenaufreibend. Je nach Grad der Eigenleistung erhöht sich neben der physischen auch die psychische Belastung. Bei der Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden kommt hinzu, das sämtliche Baumaßnahmen mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden müssen, bevor es zur Ausführung kommt. Entsprechend stolz auf ihre Leistungen sind die Eigentümer, wenn das Gebäude wieder in seinem ursprünglichen Glanz erstrahlt und Leben in die historische Behausung einkehrt. Ein oft geäußerter Wunsch gegenüber den Behörden ist es deshalb, das Erreichte direkt am Gebäude mit einer Denkmal-Plakette gebührend kenntlich zu machen.

Leider ist es in manchen Bundesländern nicht ganz einfach oder gar unmöglich eine Denkmalschutz-Plakette zu erhalten.

Wo sind Denkmalschutz-Plaketten zu beziehen?

Denkmalschutz ist in Deutschland Sache der Bundesländer. In diesen Zuständigkeitsbereich fällt auch die Vergabe von Denkmal-Plaketten. Allerdings sind Denkmal-Plaketten nicht in allen Bundesländern erhältlich. Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Rheinland-Pfalz und das Saarland stellen keine Plaketten zur Verfügung. In den übrigen Bundesländern sind die Plaketten bei den Landesämtern für Denkmalpflege oder den Unteren Denkmalschutzbehörden auf Nachfrage erhältlich.

Beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen können Denkmalschutz-Plaketten auch online bestellt werden. 

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Was kostet eine Denkmalschutz-Plakette?

Die Kosten für eine Denkmalschutz-Plakette sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Berlin, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein erhalten Denkmaleigentümer die Plakette kostenfrei.   Brandenburg berechnet 10 Euro, Hamburg 15 Euro und Hessen 20 Euro. Alle anderen Bundesländer haben entweder keine Denkmalschutz-Plakette oder informieren nicht über die Kosten.

Wie sieht die Denkmalschutz-Plakette aus?

In Hessen ziert die Plakette das Landeswappen mit dem Hessenlöwe vor einem rot-weiß gestreiften Hintergrund. Das springende weiße Ross im roten Felde ist auf dem Denkmal-Schild des Landes Niedersachsen zu sehen. In Nordrhein-Westfalen erhalten interessierte Denkmaleigentümer eine Plakette mit dem Wappen des Landes, dass den Rhein, das westfälische Pferd und die lippische Rose zeigt. Die Denkmal-Plakette aus Schleswig-Holstein ist ebenfalls durch das Landeswappen geprägt. Zwei blaue Löwen auf gelbem Hintergrund und daneben das in Weiß auf rotem Hintergrund dargestellte Blatt einer Brennnessel unter dem Schriftzug "Denkmal" machen es unverwechselbar.

 

Verwechslungsgefahr mit Kennzeichnung von geschütztem Kulturgut

Die Denkmal-Schilder der übrigen Bundesländer zeigen, sofern erhältlich, das wappenähnliche Symbol der Kennzeichnung von geschütztem Kulturgut der Haager Konvention von 1954 mit der Überschrift "Denkmal".

Das führt oft zu Verwechslungen, denn ein Kulturdenkmal erhält in Deutschland nicht automatisch den Schutzstatus gemäß Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten. Diesen Status erhalten lediglich Kulturgüter, die für das "kulturelle Erbe aller Völker von besonderer Bedeutung sind".  

Schützenswert sind gemäß der UNESCO-Konvention:

    • Bau-, Kunst- und geschichtliche Denkmäler
    • archäologische Stätten,
    • bewegliches Kulturgut wie Kunstwerke oder Bücher
    • wissenschaftliche Sammlungen
    • Gebäude wie Museen, Bibliotheken, Archive oder Bergungsorte
    • Orte, die in beträchtlichem Umfang Kulturgut sind und auch als "Denkmalorte" bezeichnet werden

Die Beurteilung, ob ein Baudenkmal für das kulturelle Erbe der Menschheit von immenser Bedeutung ist, obliegt in Deutschland den Bundesländern. Um Missbrauch zu verhindern, wurde mit einem Beschluss der Kultusministerkonferenz im Jahr 1998 die maximal zulässige Zahl an unbeweglichen Kulturgütern, die unter den Schutzstatus der Haager Konvention gestellt werden können, auf 10.480 begrenzt. Das entspricht in etwa einem Prozent der über 1 Million Kulturdenkmäler in Deutschland.

Aufgrund der Verwechslungsgefahr haben sich die Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein entschlossen, stattdessen die Landeswappen auf den Denkmal-Plaketten erstrahlen zu lassen.

Klarer Unterschied zwischen Denkmalschutz und Haager Konvention

Mit diesem Schritt schärfen die vier Bundesländer noch einmal die Grenze zwischen Denkmalschutz und dem Schutzstatus der Haager Konvention. Während der Denkmalschutz den Erhalt und den Schutz bedeutenswerter Kulturgüter zum Ziel hat, zielt die 1954 in Den Haag beschlossene Konvention auf den Erhalt von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten ab. Vereinfacht gesagt dient also der Denkmalschutz dem Erhalt von Kulturgut im Friedensfalle und die Haager Konvention dem Schutz von Kulturgut bei Kriegen.

 
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Über den Autor
Oliver Koch-Kinne

Oliver Koch-Kinne

War nach seinem Studium zum Betriebswirt (VWA) im On- und Offline-Marketing verschiedener Industrieunternehmen tätig. Ist seit 2019 Leiter des Online-Marketing-Teams bei PaX und lebt selbst in einem über 300 Jahre alten Baudenkmal. Kein Wunder, dass Ihn das Thema nicht loslässt.

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