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Neue Fenster im Baudenkmal: Grundsätzlich genehmigungspflichtig?

Fenster haben einen großen Einfluss auf die architektonische Wirkung eines Baudenkmals. Sie prägen das Gesicht eines Gebäudes. Die Größe der Fenster, die Gestaltung, die Farbe, das Material und natürlich auch das Glas der Fenster formen ein Gesamtbild, das mit der Außenwirkung einer Hausfassade harmonieren sollte.

Passen nach einer Renovierung Fenster und Fassade nicht zusammen, ist das Denkmal entstellt. So leider viel zu oft geschehen in den 1970er und 1980er Jahren, als die Denkmalpflege in Deutschland noch ganz am Anfang war. In viele historische Hausfassaden wurden damals moderne Isolierglasfenster mit Kunststoffrahmen verbaut, die eher zweckmäßig als originalgetreu waren.

Die heutige Denkmalpflege ist Aufgabe der Bundesländer. Jedes Land hat sich per Gesetz verpflichtet, den originalgetreuen Erhalt von Baudenkmälern zu sichern. Sogar bei Baumaßnahmen an Gebäuden, die nicht denkmalgeschützt sind, sich aber in unmittelbarer Nachbarschaft zu Baudenkmälern befinden, braucht es bestimmte Genehmigungen. Das ist ganz entscheidend, denn ein Denkmal wirkt stets auch vor dem Hintergrund seiner Umgebung.

Genehmigung für Fenstereinbau auch bei Ensembleschutz?

Wie Baudenkmäler in einer Umgebung wirken, zeigt der Ensembleschutz für bauliche Gruppen. Ein Bauensemble beschreibt eine Reihe oder Gruppe von Häusern, die ein historisches Gesamtbild ergeben und aus diesem Grund denkmalgeschützt sind. Alle Baumaßnahmen, die „von außen“ sichtbare Veränderungen ergeben, brauchen deshalb eine Genehmigung von der Denkmalschutzbehörde. Das gilt auch für den Einbau neuer Fenster.

 

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Wie beantrage ich die Genehmigung für neue Fenster?

Für die Genehmigung einer Baumaßnahme stellen Sie bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde ein Antrag auf eine „denkmalrechtliche Genehmigung“ (in manchen Bundesländern/Städten auch „denkmalrechtliche Erlaubnis“ genannt).

Vereinbaren Sie mit den Behörden im Vorfeld ein Beratungsgespräch. Im persönlichen Kontakt besprechen Sie, welche Unterlagen benötigt werden und wie die neuen Fenster zu gestalten sind. Bringen Sie historische Fotos, Pläne sowie Kostenvoranschläge von Fensterfachfirmen mit zum Gespräch. Anhand der Unterlagen kann sich der Berater ein besseres Bild der geplanten Maßnahme machen.

Für größere Bauvorhaben, die eine Baugenehmigung brauchen, müssen Sie keinen separaten Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis stellen. Baugenehmigungsverfahren und das denkmalrechtliche Genehmigungsverfahren sind in solchen Fällen in einen Arbeitsablauf zusammengeführt.

Welche Unterlagen sind dem Genehmigungsantrag beizulegen?

Für einen reibungslosen Ablauf fügen Sie folgende Unterlagen Ihrem Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung bei:

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Lageplan, Grundrisse, Ansichtszeichnung und Fotos des Hauses im aktuellen Zustand
  • genaue Darstellung der geplanten Änderung
  • Zeitplan für die Umsetzung der Baumaßnahmen
  • sämtliche Informationen über die bisherige Abstimmung mit der Denkmalbehörde

Technische Unterlagen vom Fachbetrieb

Zur Beschreibung der geplanten Veränderung kann Ihr Fensterfachbetrieb die folgenden technischen Unterlagen zusammenstellen:

  • Skizze der Einbausituation inklusive vorgesehener Abdichtungen
  • genaues Aufmaß
  • maßstabsgetreue Schnitt- und Ansichtszeichnung

Reichen Sie den Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung frühzeitig (mindestens 6-8 Wochen vor der Baumaßnahme) bei der Unteren Denkmalschutzbehörde ein.

Das Antragsformular erhalten Sie auf der Website der Behörde oder Ihrem Ansprechpartner vor Ort. Neben dem klassischen Postweg bieten viele Denkmalschutzbehörden die Beantragung auch in elektronischer Form an.

Einen Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung zu stellen ist in allen deutschen Bundesländern kostenfrei.

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Über den Autor
Ivo-Andreas Piotrowicz

Ivo-Andreas Piotrowicz

Studium FH für Technik, Akademie des Handwerks Schloß Raesfeld: staatlich geprüfter Techniker für Baudenkmalpflege und Altbauerhaltung. Seit 1994 Produkt- und Projektmanager für PaXclassic GmbH. Organisation von Fachtagungen „Fenster im Baudenkmal“, Redaktion für die gleichnamige Buchreihe und Online-Fachportal „Fenster im Baudenkmal“. Bundesweite Beratungstätigkeit für Denkmalämter, Bauherren und Architekten.

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