Im ersten Schritt sollte zwingend die zuständige Denkmalschutzbehörde über den geplanten Fensteraustausch informiert werden (einfach verständliche Informationen, was Sie zum ersten Beratungstermin mit dem Denkmalamt wissen müssen, finden Sie hier).
Das gilt übrigens auch, wenn „nur“ der Farbton der Bestandsfenster im Rahmen eines Sanierungsanstrichs geändert wird (!). In der Regel wird das Denkmalamt schnell reagieren und einen geeigneten Vorschlag unterbreiten, auf dessen Grundlage dann eine Ausschreibung aufgebaut werden kann. Sinnvoll ist es, zu diesem Schritt bereits alle Punkte anzusprechen, warum neue Fenster in das Denkmal eingebaut werden sollen (z.B. Wärmedämmung, Schalldämmung, Einbruchhemmung). Eventuell hat das Denkmalamt Lösungsansätze, die wirtschaftlich interessant sind und die Bestandsfenster mit einbeziehen. Falls das Denkmalamt erst im letzten Schritt, also nach der erfolgten Ausschreibung mit vorher nicht abgestimmten Ergebnissen konfrontiert wird, ist die Gefahr sehr groß, dass die Behörde den Inhalt der Ausschreibung ablehnt und es zu einem zweiten Durchlauf kommen wird. Dies bedeutet in aller Regel, dass dadurch unnötig Zeit vergeudet wird und zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn Sie nach der ersten Kontaktaufnahme mit der Denkmalbehörde im nächsten Schritt die Ausschreibung vorbereiten, ist eine eindeutige Beschreibung der wesentlichen Merkmale der Fenster entscheidend. Hierzu zählen:
Querschnitt und Ansichtsbreiten
Grundsätzlich sollten in der Ausschreibung der gewünschte Profilquerschnitt (z.B. IV58) und die Ansichtsbreiten der Fenster zu erkennen sein. Es gibt eine Reihe von Profilen, gängige Typen sind EV 45, IV58, IV68, IV78 sowie IV92. In der Regel wird das Denkmalamt interessiert sein, möglichst schmale Querschnitte zu fordern, zumal dadurch auch der meiste Glasanteil entsteht und die Fenster – je nach Öffnungsgröße – stimmiger in der Fassade wirken. Im Idealfall fügen Sie die mit der Denkmalbehörde abgestimmten Querschnitte als Zeichnung in die Ausschreibung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sprossen
Manche Behörden fordern „glasteilende“ Sprossen. Oftmals sind damit auch „optisch“ glasteilende Sprossen, also sogenannte Wiener Sprossen gemeint. Zwischen (konstruktiv) glasteilenden und optisch glasteilenden Sprossen sind erhebliche Unterschiede in den Kosten, den technischen Werten und auch den Ansichtsbreiten. Hier lohnt sich in jedem Fall, dem Denkmalamt entsprechende Zeichnungen vorzulegen und die Sprossenkonstruktion auch klar im LV zu beschreiben. Skizzen und Bilder verschiedener Sprossen finden Sie hier.
Verglasung
Grundsätzlich sollten Sie wissen, dass es auf Antrag bei der Denkmalbehörde für unter Denkmalschutz stehende Gebäude eine Befreiung vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt. Um bauphysikalische Probleme zu vermeiden, sollte ein Fenster einen schlechteren Wärmedämmwert haben als die es umgebenden Wände. Beispielsweise ist davon auszugehen, dass ein dreifach verglastes, hoch dämmendes Fenster (Uw 0,9 W/m²K) in einer ungedämmten einfachen Steinwand oder Fachwerkwand (1,3 – 1,8 W/m²K) je nach Nutzer- bzw. Lüftungsverhalten kontraproduktiv sein kann.
Angaben im Leistungsverzeichnis sollten idealerweise den Dämmwert der Verglasung (Ug/m²K), den Glasaufbau sowie auch die Vorgabe des Dämmwertes des gesamten Fensters (Uw/m²K) beinhalten (Bsp: Ug 1,1W/m²K, 4/16/4b, Uw 1,3W/m²K).
Mittlerweile sind neben dem Wärmedämmwert der Verglasung (Ug in W/m²K) einige andere Eigenschaften von Bedeutung. Informationen über g-, LT,- LR und LA finden Sie hier.
Lüftungskonzept
Der Einbau neuer, dichter Fenster kann sich auch auf die Luftwechselrate im alten Gebäude auswirken. Wo bislang durch Fenster ohne Dichtungen mehr oder weniger unkontrolliert permanent Frischluft einströmen konnte, verhindern dies neue Fenster durch mittlerweile zwei bis drei Dichtungsebenen. Um Schäden an der Gesundheit der Bewohner abzuwenden, hat der Gesetzgeber hierzu die DIN 1946-6 (Lüftung von Wohnungen) vorgesehen. Um bauphysikalische Probleme oder gesundheitliche Beeinträchtigungen der Bewohner auszuschließen, ist, wenn mehr als ein Drittel der Fenster erneuert werden soll, ein Lüftungskonzept erforderlich.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Schallschutz
Steht das Gebäude an einer viel befahrenen Straße oder in einer belebten Fußgängerzone? Oder in der Nähe eine Einflugschneise eines Flughafens oder einer Bahntrasse? Hier lohnt es sich zu prüfen, welchen Schalldämmwert (RwP) bzw. welche Schallschutzklasse (SSK) das Fenster erreichen soll. Der Schalldämmwert wird in erster Linie vom Verglasungsaufbau bestimmt, Faustformel etwa: je mehr Masse (Dicke der einzelnen Scheiben), um so besser der Schalldämmwert. Hierbei ist zu beachten, dass entsprechend einer Studie des Institutes für Fenstertechnik keine Verbesserung der Schalldämmeigenschaften zwischen Zweifach- und Dreifachisolierverglasungen vorliegt, zumal die mittlere Scheibenebene bei der Dreifachverglasung fast keinen Einfluss auf die Schalldämmung hat.
In der VDI-Richtlinie 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen" lassen sich die erforderlichen Schallschutzklassen ermitteln.
Einbruchhemmung
Ist das zu sanierende Gebäude in Alleinlage, gibt es Stellen am Gebäude, die es Einbrechern leicht machen oder wollen die Eigentümer aus sonstigem Sicherheitsbedürfnis heraus eine entsprechende Einbruchhemmung? Die Ausschreibung sollte eindeutig die gewünschte Art der Einbruchhemmung (nur Pilzkopfbolzen oder das komplette Element zertifiziert DIN EN 1627) sowie ggf. die erforderlichen Einrichtungen für den Anschluss an eine Alarmanlage (Alarmspinne, Öffnungs- und Verschlussüber-wachung) beschreiben. Welche Art der Einbruchhemmung sinnvoll ist, lesen Sie hier.
Holzart
Neben dem pfleglichen Umgang sind in erster Linie die Oberflächenbeschichtung (z.B. Wasserlack oder Standölbeschichtung) und die Holzart (z.B. Kiefer oder Eiche) von entscheidender Bedeutung für ein langes Fensterleben. So ist zu erwarten, dass ein starker Hagelschlag einem Weichholzfenster (Kiefer) mit einer Zweifachbeschichtung mehr Schaden zufügen kann als einem Hartholzfenster (z.B. Eukalyptus Globulus) mit einer Vierfachbeschichtung oder der Behandlung mit Standöl. Auch sollte in der Ausschreibung der ökologische Aspekt berücksichtigt werden und entsprechend möglichst Hölzer mit PEFC- oder FSC-Zertifikat gefordert werden. Über die Vor- und Nachteile gängiger Holzarten können Sie sich hier informieren.
Zierprofile
Eventuell gibt es im Gebäude noch historische Fenster, die belastbare Aussagen über die Gestaltung objektbezogener Zierprofile auf den neuen Fenstern zulassen. Sind keine historischen Fenster mehr am oder im Gebäude (z.B. Keller, Dachboden) zu finden, sollten - soweit vorhanden - Details der Fassadenarchitektur in die Gestaltung der Zierprofile der neuen Fenster übernommen werden. Anregungen dazu finden Sie hier.
Besondere Anforderungen
Zu beachten sind auch besondere Anforderungen an neue Holzfenster in Schulen. Hierzu zählen: Sicherheitsverglasungen, Sonderbeschläge „Kipp-vor-Dreh (abschließbar)“ oder ggf. auch Sonnenschutzverglasungen. Die Musterbauordnug (MBO) gibt in manchen Fällen auch vor, dass ein Fluchtfenster eingebaut werden muss, weitere Informationen dazu finden Sie hier. Grundsätzlich gilt, dass die Landesbauordnung berücksichtigt werden sollte.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ivo-Andreas Piotrowicz
Studium FH für Technik, Akademie des Handwerks Schloß Raesfeld: staatlich geprüfter Techniker für Baudenkmalpflege und Altbauerhaltung. Seit 1994 Produkt- und Projektmanager für PaXclassic GmbH. Organisation von Fachtagungen „Fenster im Baudenkmal“, Redaktion für die gleichnamige Buchreihe und Online-Fachportal „Fenster im Baudenkmal“. Bundesweite Beratungstätigkeit für Denkmalämter, Bauherren und Architekten.