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Denkmalschutz: Die Strafen für eine Sanierung ohne Genehmigung

Gefängnis, Bußgeld, Rückbau - die Strafen für illegale Veränderungen eines Baudenkmals

Wer die Sanierung, den Umbau oder den Abriss eines Baudenkmals ohne Genehmigung der Denkmalbehörden angeht, muss mit hohen Strafen rechnen. Warum eine denkmalgerechte Sanierung sinnvoll ist und was uneinsichtige Eigentümer eines Denkmals zu befürchten haben, lesen Sie hier.

Hastig greift die Baggerschaufel nach der Seitenwand des „Uhrmacherhäusel“ und reißt sie mit voller Wucht zu Boden. Eine Staubwolke baut sich auf und lässt für einen kurzen Moment den Abrissbagger verschwinden. Der legt gleich wieder los und widmet sich dem Dachstuhl. Schnell musste es gehen, denn das, was am 1. September 2017 im Münchner Stadtteil Giesing geschah, war illegal. Die zuständige Münchner Denkmalbehörde hatte den Abriss nicht genehmigt.

In nur 20 Minuten wurde ein historisches Fachwerkhaus, das unter Denkmalschutz stand, dem Erdboden gleich gemacht. 150 Jahre Münchner Stadtgeschichte waren in kürzester Zeit ausgelöscht. Höchstwahrscheinlich mit dem Hintergedanken, an selber Stelle ein mehrgeschossiges Wohnhaus zu errichten, das hohe Mieteinnahmen verspricht.

Der Abriss blieb nicht ohne Folgen, denn wer in Deutschland ein Baudenkmal zerstört, beschädigt oder ohne Genehmigung saniert, muss je nach Bundesland mit hohen Strafen in Form von Bußgeldern bis hin zur Haft rechnen. Denkmalbehörden dürfen auch den Rückbau oder wie im Fall des „Uhrmacherhäusel“ den Wiederaufbau einfordern.

Vorbereitung des Antrags auf denkmalrechtliche Erlaubnis

In der Regel beginnt die Sanierung eines Baudenkmals am Schreibtisch. Da alle Baumaßnahmen, die das Erscheinungsbild des Gebäudes verändern, von der Denkmalbehörde zu genehmigen sind, sollte der Eigentümer schon sehr früh Kontakt zur zuständigen Behörde aufnehmen.

Nach einem ersten Vorgespräch mit der Denkmalbehörde gilt es die Unterlagen für die „denkmalrechtliche Erlaubnis“ zusammen zustellen.

Bei größeren Bauvorhaben, wie dem Ausbau des Dachgeschosses, stellt der Eigentümer einen Bauantrag. Ein zusätzlicher Antrag für eine „denkmalrechtliche Erlaubnis“ braucht es in solch einem Fall meist nicht. Die Denkmalbehörde wird vom Bauamt über die geplante Maßnahme informiert und in den Entscheidungsprozess mit eingebunden.

Kleinere Umbaumaßnahmen werden direkt von der Denkmalbehörde bearbeitet und genehmigt.

Die folgenden Beispiele brauchen keine Baugenehmigung, aber eine denkmalrechtliche Erlaubnis:

  • Fassade streichen (auch wenn der Farbton gleich bleibt)
  • Sanierung der Innenräume
  • Austausch oder Restaurierung von Fenstern und Türen

Liegt die Genehmigung vor, kann die Sanierung beginnen.

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7 Argumente für eine denkmalgerechte Sanierung

Leider gibt es auch Denkmalbesitzer, die es darauf ankommen lassen. Bevor sie überhaupt Kontakt zur Denkmalbehörde aufnehmen, machen sie ihre eigene Rechnung auf. Sie vergleichen die Kosten einer fachgerechten und nachhaltigen Sanierung eines Denkmals mit einer „Do-it-yourself-Baumarkt-Renovierung“. Viele wichtige Argumente für eine denkmalgerechte Sanierung bleiben auf der Strecke:

1. Steuerliche Vorteile und staatliche Förderungen erleichtern die Finanzierung und versprechen eine hohe Wertschöpfung für Denkmal-Eigentümer.

2. Eine denkmalgerechte Sanierung ist nachhaltiger, da vornehmlich natürliche Baumaterialien eingesetzt werden, die bei guter Pflege eine lange Haltbarkeit versprechen.

3. Hochwertige Baumaterialien wie Schiefer, Lehm oder Holz steigern den Wert des Hauses.

4. Wer ein Denkmal fachgerecht saniert, trägt zum Erhalt der deutschen Kulturgeschichte bei.

5. Denkmalerfahrene Handwerker arbeiten sorgfältiger und haben für jede Altbau-Überraschung eine Lösung.

6. Eine nicht genehmigte Sanierung kann hohe Strafen in Form von Bußgeldern oder Freiheitsentzug zur Folge haben.

7. Denkmalbehörden bieten eine enge Zusammenarbeit an, um eine zumutbare Lösung für den Erhalt des Denkmals zu finden.

Denkmalbehörde kann Strafen verhängen

Wird die Denkmalbehörde auf eine nicht genehmigte Sanierung eines Denkmals aufmerksam, hat sie verschiedene Möglichkeiten zu handeln:

Ist die Sanierung noch im Gange, darf die Behörde einen sofortigen Baustopp anordnen, der bis zur Klärung des Falls gilt.

Erfährt die Behörde erst nach Ende der Arbeiten von der Sanierung, kann sie Strafen verhängen. In den meisten Fällen erhalten Eigentümer eine Geldstrafe. Der Rückbau der Baumaßnahme kann ebenfalls angeordnet werden.

Ein hohes Bußgeld und der Rückbau von beispielsweise nicht genehmigten Fenstern bedeuten für Bauherren hohe finanzielle Verluste. Denkmalgerechte Fenster vom Fachbetrieb sind deshalb oft die günstigere Lösung.

Wenn es zum Rechtsstreit kommt: Eventuell anfallende Gutachtergebühren und Gerichtskosten verursachen noch mehr finanzielle Einbußen und die Aussichten auf Erfolg sind gering. Wer mit voller Absicht ohne Genehmigung der Behörden ein Denkmal saniert, hat oft die schlechteren Argumente vor Gericht. Die von der Denkmalbehörde verhängten Strafen bleiben meist bestehen. Mehrere Gerichtsurteile belegen dies.

Hohe Strafen für nicht genehmigte Sanierungsmaßnahmen

Als letztes Mittel für den Erhalt eines Denkmals kann die Behörde den Besitzer enteignen.

Die Enteignung dient allerdings mehr der Abschreckung. Die Behörden beantragen sie nur selten, denn die Denkmalschützer müssen vorher ausschließen, dass es keinen anderen Weg gibt, um das Denkmal zu erhalten. Obendrein kostet eine Enteignung das Land Geld, schließlich haben Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.

Deshalb verhängen die Denkmalbehörden in der Regel Strafen wie empfindliche Bußgelder oder ordnen den Rückbau an. Die Höhe der Bußgelder ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die höchste Geldstrafe droht beim illegalen Abriss eines Denkmals in Mecklenburg-Vorpommern. Dort kann die Denkmalbehörde bis zu 1,5 Millionen Euro vom Eigentümer verlangen.

Noch härter sind die Strafen in Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In diesen Bundesländern ist der nicht genehmigte Abriss eines Denkmals eine Straftat. Lässt ein Eigentümer ein Denkmal ganz oder teilweise abreißen, drohen bis zu zwei Jahre Gefängnis.

Strafen für illegalen Abriss eines Denkmals nach Bundesland

Bundesland Strafen
Baden-Württemberg Ordnungswidrigkeit mit bis zu 500.000 EUR Bußgeld
Bayern Ordnungswidrigkeit mit bis zu 5.000.000 EUR Bußgeld (ab 1. Mai 2021)
Berlin Ordnungswidrigkeit mit bis zu 500.000 EUR Bußgeld
Brandenburg Ordnungswidrigkeit mit bis zu 500.000 EUR Bußgeld
Bremen Ordnungswidrigkeit mit bis zu 500.000 EUR Bußgeld
Hamburg Ordnungswidrigkeit mit bis zu 500.000 EUR Bußgeld
Hessen Ordnungswidrigkeit mit bis zu 500.000 EUR Bußgeld
Niedersachsen In schwerwiegenden Fällen Straftat mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe / ansonsten Ordnungswidrigkeit mit bis zu 250.000 EUR Bußgeld
Nordrhein-Westfalen Ordnungswidrigkeit mit bis zu 500.000 EUR Bußgeld
Mecklenburg-Vorpommern Ordnungswidrigkeit mit bis zu 1.500.000 EUR Bußgeld
Rheinland-Pfalz Ordnungswidrigkeit mit bis zu 1.000.000 EUR Bußgeld
Saarland Ordnungswidrigkeit mit bis zu 500.000 EUR Bußgeld
Sachsen In schwerwiegenden Fällen Straftat mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe / ansonsten Ordnungswidrigkeit mit bis zu 250.000 EUR Bußgeld
Sachsen-Anhalt In schwerwiegenden Fällen Straftat mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe / ansonsten Ordnungswidrigkeit mit bis zu 500.000 EUR Bußgeld
Schleswig-Holstein In schwerwiegenden Fällen Straftat mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe / ansonsten Ordnungswidrigkeit mit bis zu 500.000 EUR Bußgeld
Thüringen Ordnungswidrigkeit mit bis zu 500.000 EUR Bußgeld

Langer und kostenintensiver Rechtsstreit absehbar

Bevor ein hohes Bußgeld oder eine Freiheitsstrafe rechtswirksam wird, geht oft ein jahrelanger Rechtsstreit voraus. So auch im Falle des „Uhrmacherhäusel“ in München. Das Verwaltungsgericht entschied in erster Instanz, dass der Besitzer das Haus nicht wiederaufbauen muss. Vorausgegangen ist ein Formfehler der Stadt München, die wohl in Revision gehen wird. Wer aber für den Abriss des Uhrmacherhäusl die Verantwortung trägt und ein Bußgeld zu bezahlen hat, ist selbst zwei Jahre nach der Tat noch unklar. Bis zur endgültigen Klärung des Falles bleibt das Grundstück eine traurige Baustelle.

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Über den Autor
Oliver Koch-Kinne

Oliver Koch-Kinne

War nach seinem Studium zum Betriebswirt (VWA) im On- und Offline-Marketing verschiedener Industrieunternehmen tätig. Ist seit 2019 Leiter des Online-Marketing-Teams bei PaX und lebt selbst in einem über 300 Jahre alten Baudenkmal. Kein Wunder, dass Ihn das Thema nicht loslässt.

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